|
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der Fa. ReiGro TV mit Sitz in 83373 Taching am See, Weiherhaus 1. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden gelten nicht. Mit der Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen sowie unseren Dienstleistungen erkennen die Kunden unsere Geschäftsbedingungen in jedem Fall an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden. Sollte es Abweichungen zu unseren Geschäftsbedingungen geben, bedarf dies einer schriftlichen Einwilligung der Fa. ReiGro TV.
2. Vertragsabschluss und Rücktritt
Angebote der Fa. ReiGro TV sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns oder durch Lieferung / Teillieferung der bestellten Gegenstände oder Dienstleistungen zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, 8 Tagen nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig.
4. Zahlungsverzug
Verzug tritt mit Zugang der Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet ReiGro TV vorbehaltlich der Geltendmachung weitere Rechte Verzugszinsen in Höhe von 5% des jeweiligen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank.
5. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt ist ReiGroTV berechtigt, die Lieferung oder Dienstleistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, ohne dass sie für die Verspätung Schadensersatzpflichtig wird.
6. Nutzungsrechte und Freihaltung
Der Kunde sichert ReiGro TV zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt ReiGro TV die zur Vervielfältigung des Werkstückes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vetragsabschluss oder zu Beginn der Produktion ein. Der Kunde verpflichtet sich, ReiGro TV von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung geltend gemachten Ansprüche Dritter freizuhalten und ReiGro TV entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von ReiGro TV aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung sowie Lizenzgebühren der GEMA oder andere Verwertungsgesellschaften . Der Kunde ist verpflichtet, ReiGro TV bei der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zu unterstützen.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verträge ist der Geschäftssitz der Fa. ReiGro TV in 83373 Taching am See. Der Gerichtsstand ist Traunstein, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sachvermögen ist. Abweichend hiervon kann ReiGroTV auch am Gerichtsstand des Kunden klagen.
/span>
|